Bedarfsbasierter Energieausweis für Gewerbe

Bedarfsausweis Gewerbe erstellen

Energieausweis Gewerbe nach Bedarf - Preis nach Angebot

  • Der "große" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
  • Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mind. 2 Wochen

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Zulässigkeit und Kosten des Bedarfsausweises für Gewerbe

Zulässigkeit

Der bedarfsbasierte Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude ist immer zulässig und unabhängig von genauen Strom- und Heizungsverbräuchen. Allerdings ist das Verfahren recht aufwendig. Prüfen Sie daher bitte im Vorhinein, ob in Ihrem Fall auch der verbrauchsbasierte Energieausweis möglich ist.

Kosten

Der Preis für den bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude ist  stark objektspezifisch. Für die Preisfindung ist die Objektgröße, sowie Nutzung, technische Ausstattung und Raumaufteilung relevant.

Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Aushangspflicht für bedarfsbasierte Energieausweise für Gewerbe

Musterausweis bedarfsbasierter Energieausweis Nichtwohngebäude

Für bestimmte Nichtwohngebäude besteht eine Aushangspflicht. Das bedeutet, dass der Energieausweis des Gebäudes an einer gut sichtbaren Stelle öffentlich ausgehängt werden muss.

Wen betrifft die Aushangspflicht?

Betroffen sind alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die

  • über mehr als 250qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei behördlicher Nutzung) oder
  • über mehr als 500qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei nichtbehördlicher Nutzung).

 

Grundsätzlich betrifft die Pflicht den Eigentümer des Gebäudes. Nutzt dieser das Gebäude aber nicht selbst oder nur zum geringen Teil, trifft die Aushangspflicht den Nutzer, dem zu diesem Zweck eine Kopie des Energieausweises zu übergeben ist.

Welcher Energieausweis wird für die Aushangspflicht benötigt?

Sowohl der bedarfsbasierte als auch der verbrauchsbasierte Energieausweis eignen sich, um der Aushangspflicht zu genügen. Lediglich welche Seiten genau öffentlich ausgehangen werden müssen unterscheidet sich je nach Art des Ausweises.

Beim verbrauchsbasierten Energieausweis sind es die Seiten 1 und 3, die verwendet werden müssen. Beim Bedarfsausweis dagegen die Seiten 1 und 2. 

Was ist eine Aushangsseite?

Alternativ ist es aber auch zulässig, stattdessen eine einzige Aushangsseite zu verwenden, die die wichtigsten Angaben zusammenfasst. Eine solche Aushangsseite können Sie bei der Bestellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Gewerbe für einen Aufpreis von 3,00€ bestellen.

Muster: bedarfsbasierter Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude

Beispielausweis Seite 1
Seite 1
Beispielausweis Seite 2 Bedarfsausweis
Seite 2
Beispielausweis Seite 3 Energieverbrauchskennwert
Seite 3
Beispielausweis Seite 4 Modernisierungsempfehlungen
Seite 4
Beispielausweis Seite 5
Seite 5
Extra Aushangsseite
Aushang

Unser Serviceangebot für den bedarfsbasierten Energieausweis für Gewerbe

Der Aufwand zur Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude ist variiert von Objekt zu Objekt. Bitte nehmen Sie deshalb Kontakt zu uns auf, damit wir zusammen mit Ihnen den optimalen Weg zur Erstellung des Energieausweises finden können.

Wir können bedarfsbasierte Energieausweise auf zweierlei Grundlage erstellen:


    Haben Sie noch offene Fragen, wünschen Sie ein Angebot oder haben ein anderes Problem, zu welchem Sie eine individuelle Beratung wünschen? Rufen Sie einfach unsere Telefon-Hotline an: zwischen 8 und 18 Uhr werktags werden Sie fachmännisch und kostenlos beraten. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, rufen wir gerne zurück.

     

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